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Barrierefreies Bauen

Die gleichberechtigte gesellschaftliche Partizipation für alle Menschen in allen Belangen ist ein Menschenrecht – ihre Gewährleistung ist das zentrale Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention aus 2008. Behinderung ist nicht in erster Linie die Eigenschaft einer Person an sich, sondern die Konsequenz von Barrieren verschiedener Art (sozial, räumlich u.v.m.), die nicht allen Menschen gleichermaßen eine ungehinderte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben  ermöglichen. Ungünstige Umweltfaktoren machen eine Fähigkeitseinschränkung in einem bestimmten Bereich zu einer Behinderung. Im Umkehrschluss ist barrierefreie Gestaltung ein wesentlicher Beitrag zur Gleichberechtigung aller Menschen.

Nach wie vor wird barrierefreie Gestaltung allzu oft ausschließlich mit „stufenlosem Bauen“ gleichgesetzt. Aspekte, die Barrierefreiheit für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen betreffen, werden dabei oft weniger beachtet und übersehen. Beides spricht gegen die anstrebenswerte Auffassung von barrierefreiem Gestalten als „Design for All“, also einer Art von Gestaltung, die für alle Menschen mehr Nutzerfreundlichkeit und Komfort schafft. Gerade im Bereich des barrierefreien Bauens und Gestaltens im Sinne von blinden und sehbeeinträchtigten Menschen finden sich fast ausschließlich Maßnahmen, die es auch Menschen ohne Beeinträchtigungen wesentlich erleichtern, sich in ihrer Umwelt zurechtzufinden bzw. zu orientieren (klare, intuitiv gut verständliche Leitsysteme, Informationen und Beschilderungen, die mit mehreren Sinnen gleichzeitig wahrnehmbar sind – Sehen, Tasten und/oder Hören).

Was für alle eine wesentliche Erleichterung in der Orientierung darstellt, ermöglicht blinden und sehbeeinträchtigten Menschen überhaupt erst ein selbstbestimmtes Leben und Handeln.

Die Ziele des Referats „Barrierefrei Bauen“ des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) beinhalten Bewusstseinsbildung, umfassende Planungsberatung, Schulung sowie Forschung im spezifischen Bereich der barrierefreien Gestaltung für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen. Dabei besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen ExpertInnen und Betroffenen. Besonders die Kooperation zwischen der Referentin (zertifizierte Expertin für barrierefreies Bauen) und den erfahrenen und selbst betroffenen Verkehrsreferenten des BSVÖ ermöglichen es, Lösungen zu finden, die mit den ästhetischen Kriterien der PlanerInnen gut vereinbar sind und gleichzeitig eine effektive funktionelle Bereicherung für das jeweilige Projekt darstellen können. So wird ein Beitrag geleistet, blinden und sehbehinderten Menschen größtmögliche Selbständigkeit und selbstbestimmtes Leben  zu ermöglichen und gleichzeitig für alle eine nutzerfreundliche Umwelt zu schaffen.

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Kontakt: DI Doris Ossberger, Tel. +43 (0) 1 982 75 84 - 203; Fax-DW 209

Mobil +43 (0) 664 886 58 733

"Haus des Sehens", 1130 Wien, Hietzinger Kai 85/DG