Aktuell aus dem BSVÖ
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17.01.2012
Die "Streif" ist barrierefrei
DAS Skiereignis des heurigen Jahres in "Kitz" mit Audiokommentierung

Am kommenden Wochenende findet das Ereignis der Skirennsaison, das Hahnenkammwochenende in Kitzbühel statt. Das Angebot für blinde und hochgradig sehbehinderte Skisportfans für das Hahnenkammrennen 2012 wird erweitert.
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16.01.2012
E-Autos: Brief an Verkehrsministerin Bures
Vertreter des BSVÖ fordern einmal mehr Geräuschkulisse für Elektrofahrzeuge

Bei der Übergabe des ersten in Österreich produzierten Elektroautos an Verkehrsministerin Doris Bures forderte der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich einmal mehr eine gesetzlich vorgeschriebene Geräuschkulisse; Damit die E- bzw. Hybridautos auch von blinden und sehbehinderten Menschen rechtzeitig erkannt werden können!
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10.01.2012
Einladung zur Charity-Auktion mit Peter Rapp
Reinerlös eines barrierefreien Bildes von Sandra Altmann dient Produktion von Hörbüchern für blinde und sehbehinderte Kinder

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich lädt am Mittwoch, 25. Jänner 2012 um 19:30 Uhr ins "Haus des Sehens" (Hietzinger Kai 85, 1130 Wien) zu einer Charity-Auktion mit Lesung zugunsten der Produktion von Hörbüchern für blinde und sehbehinderte Kinder ein.
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23.12.2011
Mercedes GLK als „Christkindl“
Wienerin gewann Hauptpreis der Blindenlotterie

Ein verfrühtes „Christkindl“ wurde gestern Donnerstag, 22. Dezember 2011, Dr. Sigrid Pangerl aus Wien-Hietzing zuteil: Der Präsident des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Mag. Gerhard Höllerer, überreichte ihr den ersten Hauptgewinn der 56. Wertlotterie, einen nagelneuen Mercedes-Benz Geländewagen GLK 200 CDI im Wert von 40.100 Euro.
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19.12.2011
Taxilenker müssen Blindenführhunde befördern
Beförderungspflicht tritt mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft

Ab dem 1. Jänner 2012 MÜSSEN Blindenführhunde von den TaxilenkerInnen befördert werden. Diese Regelung konnte der Österreichische Blinden- und Sehbehindertenverband in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer-Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW erreichen. Die Tiere müssen auch dann befördert werden, wenn sie keinen Maulkorb tragen. Einzige Voraussetzung laut den neuen Bestimmungen: Sie dürfen weder verschmutzt, noch bösartig sein.
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