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Der ÖBSV und die EBU

Seit November 2002 vertrete ich den Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband in der Verbindungskommission der Europäischen Blindenunion. In einigen Gesprächen mit Mitgliedern mancher Landesgruppen des ÖBSV wurde es mir klar, dass manche Mitglieder noch nicht von diesen Begriffen gehört haben, bzw. nicht wirklich wissen, was sie bedeuten.
Ich möchte deshalb hier eine kurze Beschreibung über die EBU und die oben erwähnte Kommission schreiben.

Die Europäische Blindenunion (EBU) ist eine Vereinigung der Blindenverbände der einzelnen Länder. Diese Vereinigung soll Kooperation zwischen den nationalen Verbänden fördern und das Streben nach gemeinsamen Zielen auf europäischer Ebene ermöglichen. Um die Arbeit der EBU zu koordinieren, sie zielgerecht zu gestalten und dadurch ihre Effizienz zu steigern, wurden vierzehn Kommissionen gebildet, die sich mit diversen Bereichen beschäftigen.

Durch die Verbindungskommission können nationale Blinden- und Sehbehindertenverbände ihre Anliegen den EU-Institutionen präsentieren. Derzeit hat jedes EU - Land einen Vertreter. Diese Kommission trifft sich jährlich ein oder zweimal, um Bilanz über ihre Bestrebungen seit ihrem letzten Treffen zu ziehen, um über neue Probleme zu beraten und um sich auf gemeinsame Strategien und Vorgangsweisen zu einigen.


Gesetze und Richtlinien

Anliegen, die einer oder mehreren EU-Institutionen vorgebracht werden müssen, damit ein angestrebtes Ziel für blinde bzw. sehbehinderte Menschen erreicht werden kann, fallen in den Kompetenzbereich der Verbindungskommission. Sehr oft ist das Ziel solcher Anliegen ein EU - Gesetz oder eine Richtlinie. Ich möchte dies mit einem Beispiel verdeutlichen:

Wenn alle pharmazeutischen Produkte mit Punktschrift und Großdruck gekennzeichnet wären, wäre das für blinde und sehbehinderte Menschen nicht nur hilfreich, sondern es würde auch zu ihrem Schutz beitragen. Manche Pharmafirmen kennzeichnen ihre Produkte schon freiwillig in Punktschrift und Großdruck, aber andere haben die Wichtigkeit dieses Schrittes noch nicht erkannt.

Die Verbindungskommission versucht schon seit mehr als einem Jahr entsprechende Abänderungen eines EU - Gesetzes durchzubringen, damit alle Pharmafirmen dazu gezwungen werden.
Weiters sollen auch die Informationen auf Verpackungsbeilagen für blinde und sehbehinderte Menschen mittels Telefonhotline oder anderer Audiohilfen zugänglich gemacht werden. Mit der Verbindungskommission haben wir intensive Lobbyarbeit geleistet, zahlreiche Briefe an EU-Abgeordnete und zuständige Minister geschrieben bisher mit einem Teilerfolg. Das EU - Parlament stimmte zwar Anfang dieses Jahres mit großer Mehrheit für die von der Verbindungskommission vorgeschlagenen Gesetzesabänderungen.
Leider hat dieses Anliegen im Ministerrat, der so einer Gesetzesabänderung auch zustimmen muss, im vergangenen Juni aber noch keine Mehrheit erreichen können.


Zumindest ein Teilerfolg

Dennoch können wir das als einen Teilerfolg verbuchen: Die meisten EU-Parlamentarier sind jetzt eines weiteren wichtigen Problems der blinden und sehbehinderten Menschen bewusst und haben auch die Notwendigkeit erkannt entsprechend zu handeln. Obwohl der Ministerrat die Gesetzesabänderungen abgelehnt hat, bedeutet das für uns in dieser Hinsicht keine endgültige Niederlage. Die Verbindungskommission hat nämlich vor, die gleichen Abänderungen dem EU - Parlament noch einmal vorzulegen. Es ist dabei zu hoffen, und auch wahrscheinlich, dass wieder eine bedeutende Mehrheit dafür stimmen wird. Wenn das Parlament aber die Abänderung wieder annimmt, könnte diese vom Ministerrat nicht einfach wieder abgelehnt werden, sondern in so einem Fall müsste wenigstens ein Kompromiss erreicht werden.
Zu diesem Thema möchte ich hinzufügen, dass es berechnet wurde, dass so eine Kennzeichnung keine wesentliche Erhöhung der Produktionskosten mit sich bringen würde. Ansonsten hätten manche Firmen bestimmt nicht freiwillig mit so einer Kennzeichnung begonnen.


Zahlreiche weitere Projekte

Andere wichtige Bereiche, mit denen sich die Verbindungskommission derzeit befasst, sind: das Absichern von Postdiensten. Die Liberalisierung der Postdienste lässt uns befürchten, dass bisherige Blindensendungen, wie Punktschrift oder Audiomaterial zwischen entsprechenden Blindeninstitutionen und Betroffenen nicht mehr kostenlos verschickt werden können, wenn wir uns nicht dafür einsetzen.

Fernsehprogramme sollen für blinde und sehbehinderte Menschen mittels Audiobeschreibung auch so weit wie möglich zugänglich gemacht werden. Ein Forschungsprojekt zum Thema Gewalt gegen sehbehinderte und blinde Frauen wurde gestartet.

In diesem Jahr, dem Europäischen Jahr der Behinderten, hat die EBU auch ein umfassendes Webprojekt gestartet, durch das die EBU und ihre Aktivitäten, sowie die der einzelnen nationalen Verbände, der Öffentlichkeit näher gebracht werden und ein Gedankenaustausch zwischen blinden und sehbehinderten Menschen gefördert wird.


Die genannten Projekte und Vorhaben können nur auf europäischer Ebene sinnvoll und wirksam durchgeführt und bearbeitet werden. Mit der kommenden EU - Erweiterung wird die Verbindungskommission vielleicht auch eine Neugestaltung benötigen, weil eine große Zahl von Vertretern die Arbeit der Kommission unnötig verlangsamen und erschweren könnte. Es wäre daher denkbar, dass die meiste Arbeit der Verbindungskommission in Zukunft in Untergruppen gemacht werden könnte.
Ich halte es aber für sehr wichtig, dass sich der ÖBSV weiterhin so weit wie möglich an den Arbeiten der Verbindungskommission beteiligt.

(Dr. Markus Wolf)

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