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Der ÖBSV ist Mitglied der EBU - eine Notwendigkeit - oder...?

Der ÖBSV ist Mitglied der EBU (Europäische Blindenunion) und derzeit in 2 EBU-Kommissionen vertreten. Was bringt die Mitarbeit auf europäischer Ebene? Können wir über die EBU Ziele erreichen, die über die nationale Ebene nicht möglich wären? Zur bejahenden Antwort auf die Frage sind Erklärungen zur Struktur der EBU nötig.
Früher hatte die EBU 14, nun hat sie 7 Kommissionen:


1. Gleichberechtigung (mit Untergruppen);
darunter auch Gruppe für blinde und sehbehinderte Personen

2. Personen mit Mehrfachbehinderung;
eine Spezialuntergruppe befasst sich mit taubblinden Menschen. Die EBU argumentiert, dass Blindheit und Schwerhörigkeit eine neue Situation hervorbringen, die mehr ist als nur die Addition von Blindheit und Schwerhörigkeit

3 Rechtskommission;
Sie arbeitet auch sehr viel auf WBU Ebene. WBU ist die Weltblindenunion. Eine der Hauptaufgaben ist die Ausarbeitung einer internationalen Konvention, die der UNO vorgelegt werden soll. Die Konvention ist zum Schutz der Rechte aller behinderten Menschen in allen Staaten gedacht (in manchen Staaten sind behinderte Menschen noch Bürger zweiter Klasse: kein aktives und kein passives Wahlrecht, keine Möglichkeit, lebenswichtige Entscheidungen selbst zu treffen)

4. Zugänglichkeitskommission (dort ist der ÖBSV vertreten) -
3 Untergruppen:
1) Zugang zu Info, Kultur- und Freizeitaktivitäten
2) Mobilität und Transport
3) Zugang zu Technologie (beispielsweise das Lesen von PDF -Dateien, Audiodeskription oder Braille-Beschreibungen für die Objekte in Museen usw.).

5. Soziale Fragen;
Untergruppen Reha und berufliche Integration

6. Zusammenarbeit mit blinden und sehbehinderten Menschen in Entwicklungsländern (z. B in Rumänien, Bulgarien...); für gewisse Länder (z. B Bosnien) wird Entwicklungshilfe geleistet

7. Verbindungskommission zwischen den nationalen Organisationen und den EU Institutionen, aber auch zwischen den EU Institutionen und den 6 oben genannten Kommissionen. Hier hat jedes Mitgliedsland einen Vertreter.


Beispiele für Agenden der Verbindungskommission:

Pharmazeutische Kennzeichnungen:
Nach ca. 3-jähriger Arbeit ist die Erstellung und Durchsetzung einer EU-weiten Richtlinie gelungen, d. h, jedes EU-Land muss die Richtlinien bis Oktober 2005 gesetzlich verankern. Per 30.10.2005 müssen alle Arzneimittel mit Braille beschriftet sein, aber auch alle Beipacks müssen für uns kostenlos zugänglich gemacht werden, wie, ist noch offen, z. B per Hotline oder Audiokassetten. Zunächst lehnte der EU-Ministerrat den Entwurf ab, doch billigte dann das EU-Parlament einen Kompromissvorschlag.
Dinge dieser Art könnten auf nationaler Ebene nicht erreicht werden. Ein weiteres Beispiel sind die Blindenpostsendungen. Durch die Liberalisierung der Postdienste könnten unsere Gratis-Sendungen fallen; das aber wäre eine Katastrophe für die Büchereien. Die EBU will diese Entwicklung mit einer EU-Richtlinie verhindern; die Chancen scheinen gut zu stehen.


Weiters: „Public Procurement Directive“
= Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge:
Wahrscheinlich wird diese Richtlinie angenommen. Das würde bedeuten, dass jedes EU-Land bei Vergabe öffentlicher Aufträge diejenigen Firmen zu berücksichtigen hat, die für blinde Menschen da sind, sie beschäftigen usw. All dies sind wichtige Signale, dass Behinderte nicht mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt, sondern gehört werden sollen, indem der Staat Aufträge nur an Firmen vergibt, die Bedingungen im Behindertenwesen erfüllen.
Daher ist die EBU-Arbeit auch für den ÖBSV sehr wichtig. EU- und EBU Arbeit verlaufen parallel. In der EU prallen sehr oft gegenläufige Interessen von Staaten aufeinander, in der EBU hingegen haben alle das gleiche Ziel: mehr Rechte für unseren Personenkreis zu erreichen und gemeinsame Projekte anzustreben. Der ÖBSV glaubt daher und ist davon überzeugt, dass die Arbeit in der EBU jetzt und in Zukunft unerlässlich ist, zumal immer mehr Gesetze EU-weit verabschiedet werden. Die Antwort auf die Frage: „EBU eine Notwendigkeit - oder...?“ - JA!

Klaus Martini
Präsident ÖBSV, Vizepräsident ÖAR

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